Startseite ⁄ Beamtenrecht ⁄ Konkurrentenschutz ⁄ Rechtsprechung zum Konkurrentenschutz / Beförderungsrecht
Rechtsprechung zum Konkurrentenschutz im Beamtenrecht (Beförderungsauswahl)

Das Gebiet "Konkurrentenklage", wie es bisweilen bezeichnet wird, ist seit einigen Jahrzehnten Gegenstand vielfältiger Rechtsprechung, die sich immer wieder neuen Themen zuwendet und stets neue Problemfelder entdeckt. Wegen der überragenden Bedeutung dienstlicher Beurteilungen für jede Beförderungsauswahl ist oft auch das Recht der dienstlichen Beurteilung der Beamten, Richter und Angestellten entscheidend für den Einzelfall. Bei dieser Komplexität wird Ihnen eine Internetseite nur einen Einstieg vermitteln können. Eine Beratung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles können diese Informationen nicht ersetzen.

Dies gilt um so mehr, als diese Seite, die anfangs den Kern unserer Darstellung bildete, wirklich nicht mehr aktuell genannt werden kann, weil die Rechtsprechung sich mit immer neuen Detailfragen konfrontiert sieht, die sich nicht alle darstellen lassen.

Bei einer Vielzahl von Beurteilungs- und Beförderungsrichtlinien, höchst unterschiedlich ausgestalteten Auswahlverfahren und verschiedenartigen Konkurrenzsituationen (Beförderung oder Ersteinstellung, interne oder externe Ausschreibung) lässt sich kaum jemals aus einer Gerichtsentscheidung die Bewertung eines aktuellen Einzelfalles sicher ableiten.
So ist dies eines der juristischen Felder, auf dem anwaltliche Expertise wirklich ihre Bedeutung hat.

Bedeutung von Beurteilungen und Personalakte für die Beförderung

Bedeutung von Beurteilungen für Beförderungsauswahl: Bundesverfassungsgericht 11.05.11 Bedeutung von Beurteilungen für Beförderungsauswahl: Bundesverwaltungsgericht 21.08.03 Bundesverwaltungsgericht 30.06.11 - 2 C 19.10 -: Beurteilung nicht älter als 3 Jahre Verwaltungsgericht Hamburg 14.11.05: Beurteilung nicht älter als 3 Jahre
OVG NRW: bei Anlassbeurteilungen müssen Beurteilungszeiträume nicht gleich lang sein OVG NRW: bei Anlassbeurteilungen müssen Beurteilungszeiträume nicht gleich lang sein OVG HH: Beurteilungszeiträume müssen hinreichend lang sein, aber nicht unbedingt gleich! VG Bremen: Gleiche Beurteilungszeiträume!

OVG Saarlouis 22.04.99: Bildung des Gesamturteils der dienstlichen Beurteilung OVG Berlin-Brandenburg: nicht stets sind frühere Beurteilungen von Bedeutung OVG NRW 27.02.04: Beurteilungen sind sorgfältig auszuwerten
OVG Hamburg: Kein Rückgriff auf "Erkenntnisse" außerhalb der Personalakte VGH Kassel: Dienstliche Beurteilungen - nicht bloße "Stellungnahmen" OVG Bautzen: Dienstliche Beurteilungen - nicht interne Vermerke
VG HH 14.11.05: Vorstellungsgespräch weniger bedeutsam als Beurteilungen OVG NRW 12.12.05: Vorstellungsgespräch weniger bedeutsam als Beurteilung OVG HH 28.02.07: Vorstellungsgespräch ergänzt Beurteilungen

Die gesetzlichen Auswahlkriterien (Eignung, Befähigung, fachliche Leistung)

Grundlegend: Bundesverfassungsgericht Beispiel für die Abläufe beim Konkurrentenstreit: Bundesverfassungsgericht Ausführlich: Bundesverwaltungsgericht 28.10.04 Anzahl der Kinder als Auswahlkriterium? OVG Koblenz 28.03.08: Verweildauer kein Leistungskriterium. VG Gelsenkirchen 29.06.10: Verweildauer kein Leistungskriterium bei Telekom-Beamten. VG Meiningen: Dienstalter auch bei Massenbeförderung kein Auswahlkriterium. Frauenförderung - VG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.16 - 2 L 2866/16 - Konkurrenz zwischen Angestellten und Beamten

Das faire Verfahren bei Auswahl für Beförderung

Bestenauslese nur bei Beförderung, nicht bei Versetzungsentscheidung: OVG Lüneburg Bestenauslese nur bei Beförderungschance, nicht bei Umsetzung: OVG NRW aber u. U. auch bei Umsetzung besondere Regularien: OVG HH Bindung des Dienstherrn an gewähltes Verfahren: OVG NRW Anforderungssprofil in Ausschreibung: Bundesverfassungsgericht Bindung an Anforderungsprofil: Bundesverwaltungsgericht Vorstellungsgespräche müssen nicht wörtlich protokolliert werden
Dienstherr muss Beamten einbeziehen und informieren - OVG NRW Dienstherr muss Ergebnis rechtzeitig mitteilen - BVerwG

Eilverfahren: Antrag möglichst bald einreichen.

Der Antrag sollte innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden. Der Dienstherr muss dem Beamten ermöglichen, Rechtsschutz zu erhalten.

Zum juristischen Streit um den Anordnungsgrund (seit Mitte 2016)

BVerfG 08.10.07 - 2 BvR 1846/07 BVerwG 10.05.16 - 2 VR 2.15 BVerwG 21.12.16 - 2 VR 1.16 - VGH BW 27.07.16 OVG Lüneburg 03.01.17 OVG BB 05.01.17 VGH München 09.01.17 VGH Kassel 28.04.17

Eilverfahren: Was kann erreicht werden? Das prozessuale Ziel

Das Gericht sichert den Anspruch vorläufig und nimmt eine Überprüfung vor. Verwaltungsgericht Hamburg 14.11.05: Was das Gericht anordnen kann. Das Bundesverfassungsgericht sah eine Entwicklung des Rechts voraus. Bisweilen greift das Bundesverfassungsgericht ein.

Nachträglich Schadensersatz?

Bundesverwaltungsgericht 17.08.05: Ganz ausführlich zum Schadensersatz. Bundesverwaltungsgericht 19.07.10: Schadensersatz nur bei Kausalität. Entscheidung des OVG Lüneburg vom 14.09.11

Beispiele aus dem Richterrecht

OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.12.15, 5 ME 199/15: Bedeutung des Richterwahlausschusses VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.06.15 - 1 K 499/15 -

Beteiligung des Personalrats

Der befangene Personalrat


► zur Übersicht: Konkurrentenschutz
Beamtenrecht / Übersicht Beamtengesetze
Konkurrentenschutz Konkurrentenschutz A - Z
Bewerbungsverfahrensanspruch
Organisationsentscheidung Organisationshoheit des Dienstherrn Dienst in höherwertiger Funktion wertgleiche Umsetzung Auswahl unter Bewerbern Konkurrenz nach Art. 33 II GG gesundheitliche Eignung Disziplinarverfahren Laufbahnbefähigung Beförderungsverbote Stehzeit im Amt als Voraussetzung Einengung des Bewerberkreises Leistungsprinzip Beurteilung als Grundlage Hochschulrecht / Professur Konkurrenz um Richterstelle § 9 BBG (und AGG) Frauenförderung spezielle Gesetze Beförderungsrichtlinien
Die Handhabung faires Auswahlverfahren Stellenausschreibung Pflicht? Ausschreibung / Kriterien Ausschreibung/ Anforderungsprofil Das weitere Auswahlverfahren Bewerbungsfrist Auswahl- / Vorstellungsgespräch Assessmentcenter Persönlichkeitstest Abbruch des Auswahlverfahrens Mitteilung von Ablehnung
Was tun im Streitfall? Überprüfung ist eilig Akteneinsichtsrecht Inhalt der Akten Widerspruch und/oder Klage Eilverfahren im Beförderungsstreit Der / die Beigeladene
Weitere Informationen Mehrfachbewerbung des Beamten Bewährungsaufstieg Besondere Testverfahren? Persönlichkeitstest BIP Aufstieg nur für Ältere? Aufstieg: Länge der Dienstzeit Schadensersatz rechtswidrige Vergabe der Stelle Bundeslaufbahnverordnung







Michael Bertling
Rechtsanwalt
Gabriele Münster
Rechtsanwältin
Bramfelder Str. 121
22305 Hamburg