Rechtsprechung zum Konkurrentenschutz im Beamtenrecht (Beförderungsauswahl)
Das Gebiet "Konkurrentenklage", wie es bisweilen bezeichnet wird, ist seit einigen Jahrzehnten Gegenstand vielfältiger Rechtsprechung, die sich immer
wieder neuen Themen zuwendet und stets neue Problemfelder entdeckt. Wegen der überragenden Bedeutung dienstlicher Beurteilungen für jede Beförderungsauswahl
ist oft auch das Recht der dienstlichen Beurteilung der Beamten, Richter und Angestellten entscheidend für den Einzelfall. Bei dieser Komplexität
wird Ihnen eine Internetseite nur einen Einstieg vermitteln können. Eine Beratung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles
können diese Informationen nicht ersetzen.
Dies gilt um so mehr, als diese Seite, die anfangs den Kern unserer
Darstellung bildete, wirklich nicht mehr aktuell genannt werden kann, weil
die Rechtsprechung sich mit immer neuen Detailfragen konfrontiert sieht, die
sich nicht alle darstellen lassen.
Bei einer Vielzahl von
Beurteilungs- und Beförderungsrichtlinien, höchst unterschiedlich
ausgestalteten Auswahlverfahren und verschiedenartigen Konkurrenzsituationen
(Beförderung oder Ersteinstellung, interne oder externe Ausschreibung) lässt
sich kaum jemals aus einer Gerichtsentscheidung die Bewertung eines
aktuellen Einzelfalles sicher ableiten.
So ist dies eines der
juristischen Felder, auf dem anwaltliche Expertise wirklich ihre Bedeutung
hat.
Bedeutung von Beurteilungen und Personalakte für die Beförderung
Bedeutung von Beurteilungen für Beförderungsauswahl: Bundesverfassungsgericht 11.05.11
Bedeutung von Beurteilungen für Beförderungsauswahl: Bundesverwaltungsgericht 21.08.03
Bundesverwaltungsgericht 30.06.11 - 2 C 19.10 -: Beurteilung nicht älter als 3 Jahre
Verwaltungsgericht Hamburg 14.11.05: Beurteilung nicht älter als 3 Jahre
OVG NRW: bei Anlassbeurteilungen müssen Beurteilungszeiträume nicht gleich lang sein
OVG NRW: bei Anlassbeurteilungen müssen Beurteilungszeiträume nicht gleich lang sein
OVG HH: Beurteilungszeiträume müssen hinreichend lang sein, aber nicht unbedingt gleich!
VG Bremen: Gleiche Beurteilungszeiträume!
OVG Saarlouis 22.04.99: Bildung des Gesamturteils der dienstlichen Beurteilung
OVG Berlin-Brandenburg: nicht stets sind frühere Beurteilungen von Bedeutung
OVG NRW 27.02.04: Beurteilungen sind sorgfältig auszuwerten
OVG Hamburg: Kein Rückgriff auf "Erkenntnisse" außerhalb der Personalakte
VGH Kassel: Dienstliche Beurteilungen - nicht bloße "Stellungnahmen"
OVG Bautzen: Dienstliche Beurteilungen - nicht interne Vermerke
VG HH 14.11.05: Vorstellungsgespräch weniger bedeutsam als Beurteilungen
OVG NRW 12.12.05: Vorstellungsgespräch weniger bedeutsam als Beurteilung
OVG HH 28.02.07: Vorstellungsgespräch ergänzt Beurteilungen
Die gesetzlichen Auswahlkriterien (Eignung, Befähigung, fachliche Leistung)
Grundlegend: Bundesverfassungsgericht
Beispiel für die Abläufe beim Konkurrentenstreit: Bundesverfassungsgericht
Ausführlich: Bundesverwaltungsgericht 28.10.04
Anzahl der Kinder als Auswahlkriterium?
OVG Koblenz 28.03.08: Verweildauer kein Leistungskriterium.
VG Gelsenkirchen 29.06.10: Verweildauer kein Leistungskriterium bei Telekom-Beamten.
VG Meiningen: Dienstalter auch bei Massenbeförderung kein Auswahlkriterium.
Frauenförderung - VG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.16 - 2 L 2866/16 -
Konkurrenz zwischen Angestellten und Beamten
Das faire Verfahren bei Auswahl für Beförderung
Bestenauslese nur bei Beförderung, nicht bei Versetzungsentscheidung: OVG Lüneburg
Bestenauslese nur bei Beförderungschance, nicht bei Umsetzung: OVG NRW
aber u. U. auch bei Umsetzung besondere Regularien: OVG HH
Bindung des Dienstherrn an gewähltes Verfahren: OVG NRW
Anforderungssprofil in Ausschreibung: Bundesverfassungsgericht
Bindung an Anforderungsprofil: Bundesverwaltungsgericht
Vorstellungsgespräche müssen nicht wörtlich protokolliert werden
Dienstherr muss Beamten einbeziehen und informieren - OVG NRW
Dienstherr muss Ergebnis rechtzeitig mitteilen - BVerwG
Eilverfahren: Antrag möglichst bald einreichen.
Der Antrag sollte innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden.
Der Dienstherr muss dem Beamten ermöglichen, Rechtsschutz zu erhalten.
Zum juristischen Streit um den Anordnungsgrund (seit Mitte 2016)
BVerfG 08.10.07 - 2 BvR 1846/07
BVerwG 10.05.16 - 2 VR 2.15
BVerwG 21.12.16 - 2 VR 1.16 -
VGH BW 27.07.16
OVG Lüneburg 03.01.17
OVG BB 05.01.17
VGH München 09.01.17
VGH Kassel 28.04.17
Eilverfahren: Was kann erreicht werden? Das prozessuale Ziel
Das Gericht sichert den Anspruch vorläufig und nimmt eine Überprüfung vor.
Verwaltungsgericht Hamburg 14.11.05: Was das Gericht anordnen kann.
Das Bundesverfassungsgericht sah eine Entwicklung des Rechts voraus.
Bisweilen greift das Bundesverfassungsgericht ein.
Nachträglich Schadensersatz?
Bundesverwaltungsgericht 17.08.05: Ganz ausführlich zum Schadensersatz.
Bundesverwaltungsgericht 19.07.10: Schadensersatz nur bei Kausalität.
Entscheidung des OVG Lüneburg vom 14.09.11
Beispiele aus dem Richterrecht
OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.12.15, 5 ME 199/15: Bedeutung des Richterwahlausschusses
VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.06.15 - 1 K 499/15 -
Beteiligung des Personalrats
Der befangene Personalrat
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