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Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein

Das Beamtenrecht bzw. das Dienstrecht ist unübersichtlicher geworden, seitdem die Kompetenzen im Beamtenrecht zwischen Bund und Ländern im Jahr 2006 neu zugeschnitten wurden, als man das Grundgesetz änderte (sogenannte Föderalismusreform).
Das Beamtenrecht ist jetzt stärker in regionale Regelungen aufgespalten.
Auch Besoldung und Versorgung können die Länder jetzt in eigener Regie ordnen.
Über die Regelung der Besoldung (und das Laufbahnrecht) der Beamten kann sich jetzt Konkurrenz zwischen den verschiedenen Dienstherren entwickeln.

Wir bieten Informationen zu folgenden Themenkreisen des Beamtenrechts:

Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung Beförderung, Beförderungsauswahl unter Beamten, Konkurrentenschutz: Beurteilung, dienstliche Dienstfähigkeit, Teildienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht Dienstunfall Eignung des Beamten, insbesondere auch die gesundheitliche Eignung im Beamtenrecht Entlassung des Beamten und Beendigung des Beamtenverhältnisses auf andere Art Konkurrentenschutz: das Leistungsprinzip nach Art. 33 GG (s. oben: Beförderung) Rückforderung von Bezügen von Beamten nach § 12 BBesG Umsetzung, Versetzung, Abordnung ... Zwangsbeurlaubung des Beamten (Verbot des Führens der Dienstgeschäfte) Rechtsprechung zum Beamtenrecht
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Beamtenrechtliche Themen: amtsangemessener Dienst Beförderung Beurteilung, dienstliche Dienstfähigkeit
und Dienstunfähigkeit
Dienstunfall Dienstzeitverlängerung Eignung Entlassung usw. Konkurrentenschutz Rückforderung von Bezügen Schwerbehinderung Zwangsbeurlaubung


Telefonische Auskünfte geben wir nicht.
Es kann ein Termin für eine Beratung vergeben werden.
Fragen Sie bitte vorab Ihre Rechtsschutzversicherung, ob die Kosten übernommen werden und ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.