Themenauswahl zu Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht
Gesetzliche Grundlagen / Handlungsanweisungen der Dienstherrn
Beamtenstatusgesetz: BeaStG § 26 Bundesbeamtengesetz: BBG § 44 Hamburg § 41 Landesbeamtengesetz Niedersachsen § 43 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein § 41 Landesbeamtengesetz § 88 Richtergesetz des Landes Hamburg Rundschreiben / Runderlasse der Dienstherrn Rundschreiben BMI Verwaltungsvorschrift Dienstunfähigkeit Hamburg (pdf) Runderlass NiedersachsenBegriffsbestimmungen, Grundlagen
Grundlagen: Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit des Beamten - Bedeutung der Begriffe Die (Pensions-) Altersgrenze enthält eine generelle Vermutung der Dienstunfähigkeit Schwerbehinderung Besteht Dienstunfähigkeit - oder wird der Beamte nur falsch eingesetzt?Problematisch: Psychische Probleme, vermeintliche Verhaltensauffälligkeiten Dienstunfähigkeit wegen "Schwäche der geistigen Kräfte": Psychische Probleme Nicht nur bei Krankheit - Verhaltensauffälligkeiten können genügen Psychische Probleme oder disziplinarrechtlich relevante Arbeitsverweigerung? Ein Beispiel: Verhaltensauffälligkeiten oder "normales" Verhalten? Hat der Einzelne Probleme oder handelt es sich um Mobbing?
Amtsärzte / Personalärzte / Bahn- und Betriebsärzte
Muss der Beamte trotz Erkrankung der Einladung zu einem Personalgespräch folgen? Muss der Beamte den Grund seiner Erkrankung angeben? Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Personalarzt / Amtsarzt Welcher Amtsarzt / welches Gesundheitsamt ist örtlich zuständig? Untersuchungsanordnung ist kein Verwaltungsakt Mögliche Folgen einer Verweigerung der Untersuchung Bundesverwaltungsgericht 26.04.12 zur Frage der Verweigerung der Untersuchung Beschluss OVG NRW 19.04.16 - Beispiel für rechtswidrige Anordnung Beschluss OVG NRW 20.03.17 - rechtswidrige Anordnung, die nicht befolgt werden muss Die Rechtmäßigkeit der Anordnung ist gerichtlich überprüfbar Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung Eine disziplinarische Ahndung ist selten, aber nicht ausgeschlossen. Muss eine Schweigepflichtsentbindung erteilt werden? Welche Anforderungen sind an ein amtsärztliche Gutachten zu stellen? Amtsarzt und Meinung des Privatarztes: von unterschiedlichem Gewicht? Betriebsärzte der Postnachfolgeunternehmen in der Kritik Schließt eine betriebliche Eingliederungsmaßnahme eine Untersuchung aus? Kann die Behörde den Sofortvollzug anordnen? ohne Begleitung zur Untersuchung durch den Personalarzt / Amtsarzt Neutralität der begutachtenden ÄrzteEinsichtnahme in medizinische Unterlagen, Aufnahme in Personalakte
Mitteilung des Amtsarztes an Dienstherrn / Aufbewahrung in Personalakte Aufbewahrung medizinischer Daten in der Personalakte Entscheidung des Hamburgischen OVG zur Aufnahme in Personalakte elektronische SpeicherungBeamte im Vollzugsdienst, Feuerwehrleute
Vollzugsdienstfähigkeit (Polizei, Strafvollzug) und Feuerwehrdienstfähigkeit: Übersicht spezielle Regelungen (Gesetze) PDV 300 im Jahr 2014 - ihre Bedeutung ist gesunken Ist der "Bescheid" über die Polizeivollzugsdienstunfähigkeit anfechtbar? OVG NRW / BVerwG - Grundlegende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts VG Lüneburg - Polizeidienstfähigkeit Polizeidienstunfähigkeit wegen Diabetes: OVG Rh-Pf 2013 Feuerwehrdiensttauglichkeit Amtsarztuntersuchung - kann sie verweigert werden? Bundesverfassungsgericht: Beförderung trotz Einschränkung der Tauglichkeit möglich Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 06.11.14 - BVerwG 2 B 97.13 - OVG NRW 22.01.15 - Laufbahnwechsel von der Polizei in die allgemeine Verwaltung Besitzstandwahrung bei Wechsel vom Vollzugsdienst in die VerwaltungSoldatengesetz
Dienstunfähigkeit des Soldaten auf ZeitTeildienstfähigkeit, begrenzte Dienstfähigkeit
Teildienstfähigkeit im Beamtenrecht nur zur Erläuterung: die frühere VV zu § 47 a HmbBG Besoldung bei herabgesetzter Dienstzeit: § 8 BesoldungsG Hamburg Besoldung bei herabgesetzter Dienstzeit: § 24 Besoldungsgesetz Niedersachsen Besoldung bei herabgesetzter Dienstzeit: Zuschlagsverordnung Bund Rechtsprechung zur Frage der Besoldung des teildienstfähigen Beamten BVerfG, Entscheidung vom 28.11.18 BVerwG, Entscheidung vom 18.06.15, Vorlage beim Bundesverfassungsgericht Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.03.14 Tarifrecht: Krankenschwester, die keine Nachtdienste verrichten kannRechtfolgen - mögliche rechtliche Konsequenzen von Einschränkungen der Dienstfähigkeit
Rechtliche Folgen der Dienstunfähigkeit Entscheidung über die Dienstfähigkeit hat der Dienstherr zu treffen, nicht die Ärzte 1. Vorzeitige Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit 2. Beschäftigung in einem anderen Amt möglich: dann keine Pensionierung (Suchpflicht des Dienstherrn) 3. Die sogenannte RückernennungVerschiedenes
Beteiligung des Personalrats Arbeitsversuch und Beamtenrecht - Betriebliche Wiedereingliederung (BEM) Aufforderung zum Dienstantritt trotz Krankschreibung Reaktivierung des vorzeitig pensionierten Beamten (mit Rechtsprechung) Begriff der Berufsunfähigkeit im Verhältnis zur Dienstunfähigkeit Besitzstandwahrung bei Wechsel vom Vollzugsdienst in die Verwaltung Beispiel aus der Rechtsprechung: Pensionierung oder Entlassung der Beamtin auf Probe? Pensionierung von Richtern Dienstordnungsangestellte Die krankheitsbedingte Kündigung im ArbeitsrechtIn dem Abschnitt "Dienstfähigkeit" bzw. "Dienstunfähigkeit" geht es um gesundheitliche Probleme von Beamten, um die daraus resultierenden Einschränkungen der Dienstfähigkeit bis hin zur Dienstunfähigkeit mit den rechtlichen Konsequenzen bis hin zur Frühpensionierung - sowie um die komplizierten Abläufe.
Die Themen Dienstfähigkeit und gesundheitliche Eignung sind eng verknüpft
Übersicht zum Thema gesundheitliche Eignung des Beamten Nach der gesundheitlichen Eignung fragt man, wenn es um eine Ernennung (zum Beispiel die erste Berufung in ein Beamtenverhältnis - Einstellung - oder die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit oder um eine Beförderung) geht.
Besonders möchten wir an dieser Stelle auf eine wesentliche Veränderung der Rechtsprechung hinweisen, die sich im Jahr 2013 ergeben hat. Sie kann für viele betroffene jüngere Beamte (auf Probe) und auch für Bewerber von großer Bedeutung sein.
Die Frage nach der Dienstunfähigkeit berührt dem gegenüber Ihren bestehenden Status als Beamter.
Wird eine Dienstunfähigkeit für möglich gehalten, etwa wegen langer Fehlzeiten, so empfindet ein Beamter die dann ablaufenden Prozeduren als undurchsichtig und das mögliche Ergebnis der Überprüfung seiner Dienstfähigkeit als bedrohlich. Darum geht es im nachfolgenden Text und in den weiteren Seiten dieses Abschnitts.
Zu den Fragen der Dienstfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit des Beamten:
Ein Beamter auf Lebenszeit muss im äußersten Fall bei Dienstunfähigkeit eine vorzeitige Pensionierung fürchten, sofnern das Beamenverhältnis mindestens fünf Jahre lang bestand,
als jüngerer Beamter auf Widerruf oder auf Probe müssen Sie hingegen unter Umständen mit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis rechnen. Darüber informieren wir Sie ergänzend auf besonderen Seiten zum Thema
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen gesundheitlicher Probleme
Als betroffener Beamter sollten Sie wissen, dass es insbesondere für Beamte auf Lebenszeit
abgestufte Möglichkeiten gibt:
Das Beamtenrecht kennt nicht nur Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit, sondern auch die Teildienstfähigkeit die anderweitige Verwendung bei eingeschränkter Dienstfähigkeit den Wechsel aus dem Vollzug in die allgemeine Verwaltung, die Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung (BEM) die Reaktivierung des wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensionierten Beamten ...
Wir sind relativ häufig mit dem Problem der (vermuteten) Dienstunfähigkeit bzw. mit Zweifeln an der Dienstfähigkeit befasst.
Hier informieren wir Sie nur über bestimmte Themen, um Ihnen die Rechtslage ein wenig näher zu bringen.
Wichtig ist es bei Fragen der Dienstfähigkeit jeweils, die medizinischen Erkenntnisse mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zu verknüpfen und jeden Einzelfall im persönlichen Gespräch gründlich zu erörtern.
Besprechen Sie diese Fragen aber zuvor möglichst mit Ihren Ärzten und Therapeuten und holen Sie deren Meinung ein. Denn es sind unter Umständen Entscheidungen zu treffen, die Ihr weiteres Leben maßgeblich prägen.