In dem Abschnitt "Dienstfähigkeit" bzw. "Dienstunfähigkeit"
geht es um gesundheitliche Probleme von Beamten, um die daraus resultierenden
Einschränkungen der Dienstfähigkeit bis hin zur Dienstunfähigkeit mit den
rechtlichen Konsequenzen bis hin zur Frühpensionierung - sowie um die komplizierten Abläufe.
Die Themen Dienstfähigkeit und gesundheitliche Eignung sind eng verknüpft
Übersicht zum Thema gesundheitliche Eignung des Beamten
Nach der gesundheitlichen Eignung fragt man, wenn es um eine Ernennung
(zum Beispiel die erste Berufung in ein Beamtenverhältnis - Einstellung -
oder die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit oder um eine Beförderung) geht.
Besonders möchten wir an dieser Stelle auf eine wesentliche Veränderung der Rechtsprechung hinweisen, die sich im
Jahr 2013 ergeben hat. Sie kann für viele betroffene jüngere Beamte (auf Probe) und auch
für Bewerber von großer Bedeutung sein.
Die Frage nach der Dienstunfähigkeit berührt dem gegenüber Ihren bestehenden
Status als Beamter. Wird eine Dienstunfähigkeit
für möglich gehalten, etwa wegen langer Fehlzeiten, so empfindet ein Beamter
die dann ablaufenden Prozeduren als undurchsichtig und das mögliche Ergebnis
der Überprüfung seiner Dienstfähigkeit als bedrohlich. Darum geht es im
nachfolgenden Text und in den weiteren Seiten dieses Abschnitts.
Zu den Fragen der Dienstfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit des Beamten:
Wir sind relativ häufig mit dem Problem der (vermuteten) Dienstunfähigkeit bzw.
mit Zweifeln an der Dienstfähigkeit befasst. Hier informieren wir Sie nur über bestimmte Themen, um Ihnen die Rechtslage ein
wenig näher zu bringen.
Wichtig ist es bei Fragen der Dienstfähigkeit jeweils, die medizinischen
Erkenntnisse mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zu verknüpfen und jeden
Einzelfall im persönlichen Gespräch gründlich zu erörtern.
Besprechen Sie diese Fragen aber zuvor möglichst mit Ihren Ärzten und
Therapeuten und holen Sie deren Meinung ein. Denn es sind unter Umständen
Entscheidungen zu treffen, die Ihr weiteres Leben maßgeblich prägen.
Bitte respektieren Sie, dass wir telefonische Auskünfte nicht geben.
Wir äußern uns auch sonst niemals verbindlich, ohne die Akten genau geprüft zu haben.
Alles andere ist nicht zu verantworten. Deshalb sind auch kurze Email-Anfragen nicht sinnvoll.
Sofern bereits Anwälte tätig sind, mischen wir uns mit Sicherheit nicht ein, falls nicht Ihr Anwalt zuvor zustimmt.
Suchen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse mit Hilfe der Anwaltskammer oder des Anwaltvereins einen Anwalt / eine Anwältin in Ihrer Nähe
und führen Sie ein persönliches Beratungsgespräch.