Abschluss des Ermittlungsverfahrens
Wenn die Ermittlungen zu Ende geführt sind und der Beschuldigte Gelegenheit hatte, sich zur Sache zu äußern, entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob das Ermittlungsverfahren eingestellt oder die Sache weitergeführt werden soll.
Kommt es nicht zu einer Einstellung des Verfahrens, wird das Gericht mit der Sache befasst.