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Akteneinsicht als wichtiger Baustein im Ermittlungsverfahren

Grundsatz: Keine erfolgreiche Verteidigung ohne Akteneinsicht!


Unbedingt notwendig ist, bei den Ermittlungsbehörden Akteneinsicht zu beantragen, auf die meist längere Zeit (bis zu zwei bis drei Monate) zu warten ist.
Wichtig ist es, in Kenntnis der Akte vernünftig zu agieren.

Der Verteidiger wird in aller Regel ohne Akteneinsicht keine Einlassung des Beschuldigten und keine Stellungnahme abgeben. Denn das könnte sich als Fehler erweisen - und es macht auch kaum Sinn, Stellung zu nehmen, obwohl keine Einzelheiten bekannt sind.

Wie wird Akteneinsicht gewährt?

Im Regelfall wird die Staatsanwaltschaft dem Verteidiger die Akte in sein Büro geben, so dass er für sich und den Mandanten Kopien herstellen lassen kann. Erst auf dieser Grundlage kann man die Angelegenheit einschätzen und diskutieren. Jetzt erst kann über das Vorgehen entschieden werden.

- Welche Beweise wurden erhoben?
- Wie ist der Verdacht entstanden?
- Welcher Zeuge irrt sich, welcher Zeuge lügt?
- Was haben die Ermittlungsbehörden übersehen, was bewerten sie unzutreffend?
Das - und mehr - lässt sich nur anhand der Akte überprüfen.

Bitte machen Sie sich klar: Es ist Geduld erforderlich, bis Akteneinsicht gewährt wird.


Ein anderes Vorgehen kann geboten sein, wenn der Mandant in Untersuchungshaft genommen wird. Aber auch dann sollten kurzfristige Erleichterungen (Verschonung von der Untersuchungshaft) und langfristige Strategie gegeneinander abgewogen werden.
Ein falsches Geständnis entlastet nur vorübergehend von dem Druck des Verfahrens.


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