Anwaltliche Erstberatung im Beamtenrecht oder Familienrecht - in Hamburg Barmbek
Bitte kontaktieren Sie uns nur dann, wenn Sie zu einem Beratungstermin zu uns kommen möchten.
Denn Beratungen erteilen wir nur im persönlichen Gespräch in unserem Büro.
Wir beraten nicht telefonisch oder über Skype und geben am Telefon in keinem Fall Auskünfte zu juristischen Fragen.
Kompetente AnwaltskollegInnen in Ihrer Nähe finden Sie z. B. über die Anwaltsauskunft des Deutschen Anwaltvereins.
Natürlich finden Sie dort auch eine Auswahl weiterer in Hamburg tätiger Anwälte und Anwältinnen, falls unser Angebot Sie nicht überzeugt.
Für eine Erstberatung berechnen wir ein Honorar von EUR 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer.
Bitten Sie Ihre Rechtsschutzversicherung um eine Kostenzusage.
Viele Rechtsschutzversicherer erteilen Ihren Kunden auf Anfrage vorab telefonisch die Zusage, dass Kosten in dieser Höhe übernommen werden. Bitte notieren Sie sich die Schadennummer, damit wir direkt mit der Versicherung abrechnen können.Bitte prüfen Sie, ob in Ihrem Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, ob Sie also einen Teil des Beratungshonorars selbst zahlen müssen.
Erwarten Sie bitte keine kostenlosen telefonischen Auskünfte. Bitte versuchen Sie es gar nicht erst.
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie hingegen gerne, falls Sie vor einem rechtlichen Problem stehen und eine Einschätzung der Sach- und Rechtslage erhalten und sich darüber informieren möchten, was man tun kann und welches die Chancen und die Risiken rechtlichen Vorgehens sind.Überschätzen Sie den Wert einer anwaltlichen Erstberatung bitte nicht.
Wir können zwar Ihr Problem in aller Ruhe sachgerecht mit Ihnen erörtern, doch es wird sich immer nur um eine erste Einschätzung handeln können. Könnte man Rechtsfragen mit Sicherheit eindeutig beantworten und jedes Prozessergebnis vorhersehen, so gäbe es eigentlich keinen Anlass für aufwändige und streitige Verfahren.In der Lebenswirklichkeit ist viel zu bedenken und es lässt sich zum Beispiel nicht vorhersagen, welche Rechtsauffassungen andere Beteiligte vertreten werden.
Nach allgemeiner Meinung besteht bei einer ersten Beratung schon deshalb keine umfassende Beratungspflicht, "weil dies nur eine pauschale überschlägige Rechtsauskunft sein kann. Ein Anwalt, der bereits beim ersten Beratungsgespräch zu endgültigen Rechtsergebnissen gelangt, ist entweder ein Spezialist oder täuscht sich und den Mandanten."
(so Dominik Kellner, "Belehrungspflichten des Anwaltes über die prozessualen Erfolgsaussichten", in: Bundesrechtsanwaltskammer-Mitteilungen 2012, 108, 110).
Diese Meinung teilen wir, selbst wenn die Gebiete betroffen sind, auf die wir spezialisiert sind.
Das Ergebnis langwieriger rechtlicher Auseinandersetzungen lässt sich nur in seltenen Fällen sicher vorhersagen. Andererseits meinen wir, dass die Erstberatung in vielen Fällen den Mandanten dabei geholfen hat, eine eigene Position zu finden.
Bei einer üblichen Beratungsdauer von bis zu einer Stunde lassen sich bei komplexen Fällen nur Lösungsansätze erläutern.
Gerne werden wir uns auf die Beratung vorbereiten, wenn Sie uns vorab Informationen zukommen lassen.
Dass Sie uns vor der Beratung schon die wichtigsten Unterlagen in Kopie oder als Emailanhang zusenden, empfehlen wir Ihnen sehr. Denn es liegt in Ihrem Interesse, dass der Anwalt sich auf den konkreten Fall vorbereiten kann.Aber Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass wir uns nicht in Material einarbeiten können, das in Jahren angewachsen ist und mehrere Aktenordner füllt.
Das führt zu folgendem Hinweis:
Wir mischen uns nicht ein, wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind.
Das schließt eine Zusammenarbeit nicht aus, falls Ihr Anwalt / Ihre Anwältin uns als Spezialisten hinzuziehen möchte.
Kontaktieren Sie uns bitte nur per eMail.
Ersten Kontakt können Sie zu uns leider nur durch Email aufnehmen.Bitte nennen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift.
Schildern Sie uns dann bitte kurz Ihr Problem und wir überlegen, ob wir Ihnen überhaupt hilfreich sein und einen Beratungstermin für Sie reservieren können.
Wenn wir Ihnen absagen, was sich leider häufig nicht vermeiden lässt, dann liegt dem keine Bewertung Ihrer Rechtsposition zugrunde. In der Regel ist unsere Arbeitsbelastung der Grund, in anderen Fällen halten wir uns für nicht kompetent genug.
Hinweise nach DSGVO
Wir sind nach der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet, Ihnen eine Fülle von Erläuterungen vorzulegen, die sich auf die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch uns beziehen.Wir bedauern es ein wenig, Ihnen so bürokratisch gegenüber treten zu müssen.
1.
Wenn Sie uns mandatieren oder sich von uns beraten lassen, erheben wir folgende Informationen:
Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum
eine gültige E-Mail-Adresse,
Ihre Anschrift,
Ihre Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
Informationen, die für die Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte im Rahmen des Mandats notwendig sind,
Informationen über eine bestehende Rechtsschutzversicherung.
Wir fragen Sie in der Regel nicht nach einer Bankverbindung, aber es kann sich natürlich eine solche Notwendigkeit ergeben. Dann speichern wir auch diese Daten.
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
um Sie als unsere Mandanten identifizieren zu können;
um Sie angemessen anwaltlich beraten und vertreten zu können;
zur Korrespondenz mit Ihnen, mit Rechtsschutzversicherern, Gegnern, Behörden, Gerichten;
zur Rechnungsstellung und zur Abwicklung von Zahlungen, ggf. unter Einbeziehung Ihrer Rechtsschutzversicherung;
zur Abwicklung eventueller Haftungsansprüche sowie zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.
Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Mandats und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mandatsvertrag erforderlich.
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Anwälte (6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
2.
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Nur soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Mandatsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört die Weitergabe an Verfahrensgegner und deren Vertreter (insbesondere deren Rechtsanwälte) sowie an Gerichte, Behörden und ggf. Rechtsschutzversicherer zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte. Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
Das Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit Ihnen.
3.
Sie können als Betroffene(r)
gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
gemäß Art. 16 DSGVO die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen;
gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen und
gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.
4.
Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an kanzlei@michaelbertling.de
Verantwortlich für die Belange des Datenschutzes ist bei uns Rechtsanwalt Michael Bertling.