Startseite ⁄ Disziplinarrecht ⁄ Dienstvergehen ⁄ sexuell motiviertes Fehlverhalten ⁄ Problem Kinderpornographie ⁄ OVG Lüneburg 2004
Disziplinarrecht: Besitz kinderpornografischer Bilder als Dienstvergehen

Diese Entscheidung ist recht alt im Kontext des ständig in Bewegung befindlichen Disziplinarrechts.
Aus sich selbst heraus könnte sie vielleicht nicht mehr unbedingt Geltung beanspruchen.

Aber es muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass das Bundesverwaltungsgericht am 18.06.15 seine Rechtsprechung hin zu mehr Strenge verändert hat.
Wir schlagen deshalb vor, dass Sie diese Seite verlassen, indem Sie dem Link zu den neueren Entscheidungen folgen:
Bundesverwaltungsgericht 18.06.15 speziell zu einschlägigen Dienstvergehen von Polizeibeamten



OVG Lüneburg, Entscheidung vom 18.11.04, 3 LD 1/03

Ein Polizeimeister im BGS, der sich kinderpornografische Bilddateien verschafft und solche Dateien versendet, wird aus dem Dienst entfernt.


Bei dem Beamten waren mehr als 800 Bilddateien und 116 Videodateien mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von unter 14 Jahre alten Kindern gefunden worden. Daraufhin war der Polizeibeamte vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Die anschließend erhobene Klage des Dienstherrn führte zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Dazu hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ausgeführt, das Herunterladen und Abspeichern großer Mengen von Bilddateien und Videoclips mit kinderpornografischen Darstellungen aus dem Internet durch einen Polizeibeamten stelle ein schweres Dienstvergehen dar, das regelmäßig die Entfernung des Beamten aus dem Dienst zur Folge haben müsse. Durch sein Verhalten habe der Polizeibeamte das Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit in seine Zuverlässigkeit und persönliche Integrität von Grund auf zerstört. Zu seinen dienstlichen Pflichten als Polizeimeister gehöre es, Straftaten zu verhindern und für die Einhaltung der Rechtsordnung Sorge zu tragen. Daher sei gerade von einem Polizeibeamten zu erwarten, dass er auch außerhalb des Dienstes keine Straftaten begehe. Das gelte insbesondere für Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen, die zum Schutz der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Kindern erlassen worden seien. Denn ein solches Verhalten sei nicht nur strafbar, sondern auch sittenwidrig und werde als besonders verwerflich angesehen. Der Konsument kinderpornografischer Darstellungen trage mittelbar dazu bei, dass Kinder sexuell missbraucht würden. Ihn treffe deshalb eine Mitverantwortung für die Existenz des im Internet bestehenden Marktes. Denn nur die Nachfrage schaffe immer wieder den Anreiz, kinderpornografische Bilder herzustellen und dazu Kinder sexuell zu missbrauchen.
Da der Senat nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür habe finden können, dass der Beamte sich diese Zusammenhänge bewusst gemacht, den besonderen Unrechtsgehalt seiner Tat eingesehen und die notwendigen Konsequenzen für sich daraus gezogen habe, sei seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis unumgänglich gewesen.


Für Polizeibeamte, denen der private Besitz entsprechener Dateien vorgeworfen wird, sind Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.05.15 (2 C 9 / 14 u.a.) von großer Bedeutung.

▲ zurück zur Übersicht: Sexuell motivierte Dienstvergehen
Disziplinarrecht / Übersicht Dienstvergehen / Übersicht
Beispiele
Alkoholabhängigkeit Amtsarztuntersuchung Anabolika Arbeitszeitbetrug Bestechlichkeit Betrug im Dienst Betrug / Trennungsgeldbetrug Chatgruppen Diebstahl im Dienst / Spielsucht Diebstahl an hilfloser Person Diebstahl außerdienstlich Drogendelikt / Beihilfe Betäubungsmittel / Soldat Eigentumsdelikt im Dienst fehlerhafte Arbeitsweise Drogenerwerb Flucht in die Öffentlichkeit Gesunderhaltungspflicht Impfpflicht / Soldaten / Beamte Internetauftritt Kinderpornografie / Übersicht Körperverletzung im Amt Meineid Nebentätigkeit Nichtbefolgen von Weisung Reaktivierung abgelehnt
Sexuell gefärbtes Verhalten Sexuelle Verfehlungen / Übersicht Schutz der Privatsphäre sexuelle Handlung Lehrer Verhältnis Lehrer/Schülerin sexuelle Belästigung sexuelle Belästigung Verhältnis / Belästigung
Kinderpornografie Kinderpornografie / Übersicht Strafgesetzbuch Posing-Darstellungen Entfernung aus dem Dienst droht Verfahrensrechtliches Besitz von Bilddateien Bundesverwaltungsgericht weit zurückliegende Tat/ Alkohol veraltete Entscheidungen BVerwG BVerwG 18.06.15/ Polizist BVerfG 2008: Staatsanwalt VGH BW 2009: Lehrer
- Kindesmissbrauch BVerwG 25.03.10