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Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch des studierenden Kindes


Unterhaltsanspruch des Studenten gegen seine Eltern


Wie bei volljährigen Schülern und Auszubildenden sind auch bei Studenten beide Eltern barunterhaltspflichtig.
Der Gesamtunterhaltsbedarf eines Studenten, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt nach inzwischen wohl überwiegender Auffassung ab 01.01.2020 monatlich 860,00 Euro.

Hierin sind die Kosten für Wohnung / Unterkunft mit einem Anteil enthalten, den das OLG Düsseldorf mit EUR 375,00 ansetzt.
Nicht enthalten sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren und vergleichbare Aufwendungen.
Umstritten ist die Frage, ob die Kosten eines Repetitors dem Jurastudenten von den Eltern zu erstatten sind. Bietet die jeweilige Universität einen kostenlosen Examensvorbereitungskurs an, sind die Aufwendungen für den Repetitor wahrscheinlich nicht als Mehrbedarf anzuerkennen. (so z. B. OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.13, 6 WF 298/12).

Die Bedarfssätze können bei guten Einkommensverhältnissen der Eltern überschritten werden.

Eltern können nicht verlangen, dass die Kinder während des Studiums jobben, um einen Teil der Ausbildung selbst zu finanzieren.
Umstritten ist das Einkommen aus Ferieneinkünften von Studenten. Meist lässt man mindestens einen Teil anrechnungsfrei.

Bis zum zweiten oder dritten Semester darf ein Student auch ohne Verlust der Unterhaltsansprüche die Fachrichtung wechseln, wenn die erste Studienwahl falsch war.

Wer fertig studiert hat, muss innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss ins Berufsleben einsteigen und für sich selbst sorgen.




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Unterhaltsrecht / Übersicht

Dauer und Höhe
Kinder unter 18 Unterhalt für Kinder unter 18 Geltendmachung Wechsel der Alleinbetreuung Betreuung im Wechselmodell Vorrang des Minderjährigen Höhe des Barunterhalts Mehrbedarf des Kindes Sonderbedarf des Kindes Erwerbsobliegenheit der Eltern Eigener Bedarf der Eltern Einkommensgefälle Eltern Kindeseinkommen - Einkommen Auszubildender
18 bis 21 Jahre privilegierte Schüler unter 21 - Berechnungsbeispiel
Volljährige Kinder Bedarf volljähriger Kinder Orientierungsphase Berufsausbildung
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