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Entlassung durch Verwaltungsakt: Beamte auf Widerruf und auf Probe


Es geht um den Fall, dass der Dienstherr das Dienstverhältnis vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit durch einen Verwaltungsakt (eine Entlassungsverfügung) auflösen will.
Diese Art der Entlassung droht nur Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe.
Bei Beamten auf Lebenszeit ist eine Entlassung auf diese Weise nicht möglich, sofern fünf Dienstjahre erbracht wurden und damit eine Versetzung in den Ruhestand zulässig ist.

Entlassung durch Entscheidung des Dienstherrn - Verwaltungsakt

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entlassung eines Beamten auf Widerruf oder auf Probe ergeben sich aus den im wesentlichen gleichen Regelungen im Bund und in den Ländern.
Dabei verweisen die Landesgesetze weitgehend auf das Beamtenstatusgesetz.

§ 23 Beamtenstatusgesetz §§ 34 ff. Bundesbeamtengesetz §§ 30 ff. hamburgisches Landesbeamtengesetz

Meist liegt der Entlassung des Beamten auf Widerruf oder auf Probe ein Fehlverhalten von einiger Bedeutung zugrunde, das bei einem Beamten auf Lebenszeit zu einer empfindlichen Disziplinarmaßnahme geführt hätte.
In anderen Fällen wird die Eignung bezweifelt, insbesondere in gesundheitlicher, in charakterlicher oder in fachlicher Hinsicht.

Wir stellen Ihnen anhand von Gerichtsentscheidungen nur einige Beispiele vor. Ein großer Teil der Problemfälle hat mit Alkohol zu tun und/oder mit unangemessenem Verhalten gegenüber KollegInnen.

Ein Beamter auf Widerruf ist am wenigsten abgesichert, aber auch ein Beamter auf Probe muss bei Dienstvergehen oder Eignungsmängeln fürchten, entlassen oder nicht zum Beamten auf Lebenszeit ernannt zu werden.
Die Bedeutung der Probezeit

Klage gegen die Entlassung: Beispiele aus der Rechtsprechung

Beispiele für die Entlassung von Beamten auf Widerruf Unter Alkohol in der Freizeit gewalttätiger Beamter (Polizeikommissaranwärter) sexistischer, flegeliger Beamter auf Widerruf (Polizeimeisteranwärter) Trunkenheitsfahrt mit 1,88 Promille (Polizeikommissaranwärter Baden-Württemberg) Trunkenheitsfahrt mit 1,63 Promille (Polizeimeisteranwärter Sachsen-Anhalt) § 24c StVG, alkoholisiert Auto gefahren, unter 1,1 Promille, Polizeiausbildung Täuschungsversuch bei Hausarbeit eines Kommissaranwärters Sportprüfung während Bachelor-Ausbildung bei Polizei nicht bestanden Gesundheitliche Probleme der Beamtin auf Widerruf führen zur Entlassung trotz Schwerbehinderung
Rückforderung von Bezügen nach Entlassung wegen charakterlicher Mängel
Schnittstelle zwischen Beamtenverhältnis auf Widerruf und Beamtenverhältnis auf Probe Entlassung zum Ende des Vorbereitungsdienstes - OVG Schleswig 10.01.17 - 2 MB 33/16 - Entlassung zum Ende des Vorbereitungsdienstes - VG SH 30.01.20 - 12 B 5/20

Beispiele für die Entlassung von Beamten auf Probe Bedeutung der Probezeit: Der Beamte soll sich bewähren. Innerdienstliche Straftat: Indiz für Eignungsmangel schon bei milder Strafe außerdienstliche Straftat (Polizeibeamtin begeht Sachbeschädigungen) Außerdienstliche Straftat, Fälschung von Impfpässen, Polizeibeamtin Entlassung wegen Dienstvergehen (Bundespolizist, rechtsradikaler Gruß) Entlassung wegen Dienstvergehen (Bundespolizist, Tätowierung: Landser) Betrug vor Einstellung, dann Ladendiebstahl (Beamtin auf Probe im Strafvollzug) Alkohol und Schlägerei im Dienst (Beamter auf Probe im Strafvollzug) Lehrerin auf Probe verweigert Unterrichtsbesuch (OVG Koblenz) Sportlicher Wettkampf trotz Krankschreibung Zweifel an der Eignung wegen gesundheitlicher Probleme mangelnde gesundheitliche Eignung: Entlassung am Ende der Probezeit mangelnde gesundheitliche Eignung (Übergewicht): Entlassung am Ende der Probezeit grundlegend neue Rechtsprechung zu gesundheitlichen Problemen 2013 Pensionierung oder Entlassung der Beamtin auf Probe?
Muss der Dienstherr Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte unterrichten?

Die Abläufe bei Widerspruch und Klage gegen Entlassungsverfügung

Hierzu ein Literaturhinweis: Dr. Maximilian Baßlberger, "Zum Verfahren bei der Entlassung von Beamten", in ZBR 2020, 109 ff.

Zu der beabsichtigten Entlassung ist der Beamte anzuhören. Die Gewährung rechtlichen Gehörs wird in der Praxis nicht immer ernst genommen, aber der Beamte hat einen Anspruch darauf, umfassend und konkret informiert zu werden. Ihm muss in vernünftiger Weise Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Ist man als Anwalt in diesem Bereich tätig, dann wird man selbstverständlich versuchen, möglichst bald Akteneinsicht zu erhalten: Inzwischen sind die Behörden in diesem Punkte meist recht entgegenkommend, da ihnen bewusst ist, dass sie im weiteren Verlauf des Entlassungsverfahrens Probleme haben werden, wenn sie dem Beamten nicht ordnungsgemäß rechtliches Gehör gewähren.
Dazu gehört, dass der Anwalt Gelegenheit erhält, in Kenntnis des Akteninhalts - und auf diesen bezogen - eine schriftliche Erklärung abzugeben.

Ergeht dann eine Entlassungsverfügung des Dienstherrn, so kann der Beamte sie mit einem Widerspruch und einer Klage anfechten. (Landesbeamte sollten stets prüfen, ob in dem Landesbeamtengesetz für diesen Fall ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist oder nicht.)

Es sind verschiedene Varianten denkbar im Hinblick auf die Frage, ob Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung haben.
Der Grundsatz - vom Gesetz so vorgesehen - ist, dass Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung zukommt.
Der Dienstherr kann aber die sofortige Vollziehung der Entlassungsverfügung anordnen. Dagegen können Sie als Betroffene(r) das Verwaltungsgericht anrufen und darum bitten, die aufschiebende Wirkung wieder herzustellen.
Dies ist eine häufige Konstellation, gewissermaßen beamtenrechtliche Routine.
Das Gericht prüft unter anderem, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung hinreichend begründet ist. Hierzu eine Entscheidung des OVG Koblenz vom 26.06.12.

Bitte beachten Sie: wenn Sie während des Rechtsstreits weiter Bezüge erhalten, später aber den Rechtsstreit verlieren, dann müssen Sie unter Umständen die erhaltenen Bezüge zurück zahlen.
So die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts

Spezielle Regelungen bei Entlassung aus Beamtenverhältnis - Beispiele

Hamburgische Elternzeitverordnung - HmbEltZVO

§ 4 Entlassungsschutz


(1) Ab Antragstellung nach § 2 Absatz 1, höchstens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit darf die Entlassung einer Beamtin oder eines Beamten auf Probe oder auf Widerruf gegen ihren oder seinen Willen nicht ausgesprochen werden.

(2) Der Senat, bei Körperschaftsbeamtinnen und Körperschaftsbeamten die nach Gesetz, Rechtsverordnung oder Satzung hierfür zuständige Stelle, kann abweichend von Absatz 1 eine Entlassung aussprechen, wenn ein Sachverhalt vorliegt, bei dem eine Beamtin oder ein Beamter auf Lebenszeit im förmlichen Disziplinarverfahren aus dem Dienst zu entfernen wäre.

Hamburgische Mutterschutzverordnung - HmbMuSchVO
 
§ 10
(1) Während ihrer Schwangerschaft und in den ersten vier Monaten nach der Entbindung darf eine Beamtin auf Probe oder auf Widerruf gegen ihren Willen nicht entlassen werden, wenn der Beschäftigungsbehörde die Schwangerschaft oder die Entbindung bekannt ist. Eine ohne diese Kenntnis ausgesprochene Entlassung ist mit Wirkung für die Vergangenheit zu widerrufen, wenn der Beschäftigungsbehörde die Schwangerschaft oder die Entbindung innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der Entlassungsverfügung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unbeachtlich, wenn es auf einem von der Beamtin nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.

 (2) Der Senat, bei Körperschaftsbeamtinnen die nach Gesetz, Rechtsverordnung oder Satzung hierfür zuständige Stelle, kann auch beim Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 eine Entlassung aussprechen, wenn ein Sachverhalt vorliegt, bei dem eine Beamtin oder ein Beamter auf Lebenszeit im förmlichen Disziplinarverfahren aus dem Dienst zu entfernen wäre.

(3) Die §§ 33 und 34 HmbBG bleiben unberührt.

dazu ein Beispiel aus dem Landesrecht Mecklenburg-Vorpommerns:

VG Greifswald 6. Kammer, Beschluss vom 12.03.2018, 6 B 153/18 HGW
Keine Entlassung eines Beamten auf Probe innerhalb eines geschützten Zeitraums
1. Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ist ausgeschlossen, wenn zugunsten des Beamten wirkende Schutzvorschriften den Ausspruch der Entlassung für bestimmte Zeiträume ausschließen. eine derartige Schutzvorschrift ist auch § 11 Abs. 1 MuSchVO M-V.
2. § 11 Abs. 3 MuSchVO M-V rechtfertigt nicht die Entlassung einer Beamtin auf Probe oder auf Widerruf während der Schwangerschaft. Dies ergibt sich insbesondere aus § 11 Abs. 2 MuSchVO M-V, nach dem die oberste Dienstbehörde in besonderen Fällen auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 eine Entlassung aussprechen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, bei dem ein Beamter auf Lebenszeit im Wege eines Disziplinarverfahrens aus dem Dienst zu entfernen wäre. Mit dieser ausdrücklich in die Vorschrift des § 11 MuSchVO M-V aufgenommenen Ausnahme zum Grundsatz des § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchVO M-V wird deutlich, dass in anderen Fällen der Entlassung, zu denen auch die der §§ 22, 23 BeamtStG und §§ 30, 31 LBG M-V gehören, gerade keine Aussprache der Entlassung erfolgen kann.


Entlassung von Soldaten auf Zeit

Für Soldaten auf Zeit gibt es spezielle Regelungen im Soldatengesetz.
Einen Auszug aus dem Soldatengesetz finden Sie hier.


Rechtsfolgen der Entlassung


Da es unterschiedliche Gründe für die Beendigung des Beamtenverhältnisses gibt, sind auch die Rechtsfolgen unterschiedlich.
Leider sind die sehr unterschiedlichen Aspekte verstreut in verschiedenen Gesetzen geregelt.
Die wichtigste Frage ist für viele Betroffene, was mit den Ansprüchen auf Altersversorgung ist. Entfallen sie?
Nun, wer nicht in den Ruhestand versetzt (=pensioniert), sondern entlassen wird, erhält keine Pension.
Im schlechtesten Fall erfolgt aber eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, die später zu einer Altersrente führen kann.
Günstiger schneidet im Regelfall der ab, der einen Anspruch auf Altersgeld erworben hat.
Beamtenrecht / Übersicht Beamtengesetze
Beendigung des Beamtenverhältnisses Grundlagen
Gesetze Beamtenstatusgesetz Bundesbeamtengesetz Beamtengesetz Hamburg Soldatengesetz
Arten der Beendigung kraft Gesetzes
durch Verwaltungsakt
Beamte auf Widerruf aggressiver Kommissaranwärter Polizeianwärter, sexistisch Trunkenheitsfahrt PK-Anwärter Trunkenheitsfahrt PM-Anwärter § 24 c StVG, Polizeiausbildung Täuschungsversuch Prüfung 3000m-Lauf Sportprüfung Polizei Entlassung Schwerbehinderter
Rückforderung von Bezügen
Vor Ernennung auf Probe OVG SH 10.01.17
Beamte auf Probe Bedeutung der Probezeit innerdienstliche Straftat außerdienstliche Straftat Fälschung von Impfpässen wegen Dienstvergehens Tätowierung / Landser Betrug / Ladendiebstahl Alkohol und Schlägerei Lehrer / Unterrichtsbesuch Sport trotz Krankschreibung
Gesundheitliche Eignung gesundheitliche Eignung BVerwG 30.10.13 früher: Übergewicht
weitere Fragen Beteiligung Personalrat? Sofortige Vollziehung? Pensionierung statt Entlassung? Soldaten auf Zeit strafgerichtliches Urteil disziplinargerichtliches Urteil Nachversicherung / Altersgeld



Michael Bertling
Rechtsanwalt
Gabriele Münster
Rechtsanwältin
Bramfelder Str. 121
22305 Hamburg




Weitere Themen aus dem Beamtenrecht:

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