Disziplinarrecht: Trunkenheitsfahrt
Trunkenheitsfahrt - Wiederholungstäter - Gehaltskürzung
BVerfG, Entscheidung vom 05.06.02
Das Bundesverfassungsgericht lehnt es ab, sich mit der Verfassungsbeschwerde eines Beamten der Telekom zu befassen, der von den Disziplinargerichten wegen einer wiederholten außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt zu einer Gehaltskürzung um ein Zwanzigstel auf die Dauer von fünf Monaten verurteilt worden war.
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest:
1. Auch für sogenannte AG-Beamte gilt das Disziplinarrecht. Darin liegt
keine Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung mit Arbeitnehmern der Telekom.
2. Die Entscheidung der Disziplinargerichte ist nachvollziehbar und frei von Willkür. Sie ist nicht zu beanstanden.
2. Die Entscheidung der Disziplinargerichte ist nachvollziehbar und frei von Willkür. Sie ist nicht zu beanstanden.