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Disziplinarrecht: Trunkenheitsfahrt


Trunkenheitsfahrt - Wiederholungstäter - Gehaltskürzung

BVerfG, Entscheidung vom 05.06.02


Das Bundesverfassungsgericht lehnt es ab, sich mit der Verfassungsbeschwerde eines Beamten der Telekom zu befassen, der von den Disziplinargerichten wegen einer wiederholten außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt zu einer Gehaltskürzung um ein Zwanzigstel auf die Dauer von fünf Monaten verurteilt worden war.

Das Bundesverfassungsgericht stellt fest:

1. Auch für sogenannte AG-Beamte gilt das Disziplinarrecht. Darin liegt keine Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung mit Arbeitnehmern der Telekom.

2. Die Entscheidung der Disziplinargerichte ist nachvollziehbar und frei von Willkür. Sie ist nicht zu beanstanden.


Disziplinarrecht / Übersicht
A. Grundlagen Dienstvergehen: Einführung Gesetzesgrundlage Pflichtenverstoß
B. Beispiele

Trunkenheit am Steuer Trunkenheitsfahrt 1992 (VGH München) 2000 (BVerwG) 2001 (OVG NW) 2003 (OVG NRW) 26.08.2005 Beschluss OVG NRW 04.12.2008 Beschluss OVG NRW 2015 Beamter auf Widerruf Bewertung in 2016 2019 Beamter auf Widerruf 2020 Beamter auf Widerruf