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Vor der Hauptverhandlung

Die Vorbereitung der gerichtlichen Hauptverhandlung

Die Mandanten geraten mit Zustellung der Anklageschrift in helle Aufregung, nicht zuletzt deshalb, weil ihnen dabei stets eine recht kurz bemessene Frist zur Äußerung aufgegeben wird.

Wenn man aber davon ausgeht, dass sich eine Hauptverhandlung nur in wenigen Fällen noch abwenden lässt, so muss in Betracht gezogen werden, sich ggf. erst in einer Hauptverhandlung zu äußern.

Die Hauptverhandlung lässt auf sich warten, weil die Gerichte überlastet sind.
Wochen und Monate wartet man, bevor das Gericht mit dem Verteidiger die Verhandlungstermine telefonisch abstimmt - meist Wochen vor dem ins Auge gefassten Termin.

Die wirklich intensive Arbeit an der Sache wird in den meisten Fällen erst relativ kurz vor der Hauptverhandlung Sinn machen.
Aber natürlich ist stets zu überlegen:
Macht es im Einzelfall Sinn, (noch einmal) etwas vorzutragen?
Ist es angezeigt, jetzt (noch einmal) die Möglichkeiten einer Einstellung zu erkunden?
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