Verwertung von Vermögen
Bei dem Stichwort Unterhalt denkt man zunächst an das laufende Einkommen und dessen Verteilung unter zwei oder mehr Personen (Ehegatten, Kinder, Familienangehörige).
Zu dem Einkommen können auch Erträge aus Vermögen zählen, etwa Zinserträge aus Bankguthaben.
Hat ein eigentlich Unterhaltsberechtigter / eine Unterhaltsberechtigte eigenes Vermögen, so ist die Frage, ob er / sie überhaupt bedürftig ist. Kann der Bedarf nicht durch Verwertung eigenen Vermögens gedeckt werden? Warum soll ein anderer Unterhalt zahlen, wenn doch Vermögen vorhanden ist?