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Versorgungsausgleich / Abwenden der Kürzung

Wir möchten noch einmal unsere grundsätzlichen Vorstellungen darlegen:
Zunächst wird von dem Familiengericht über den Versorgungsausgleich entschieden. In diesem Stadium können Sie durch Vereinbarungen Einfluss nehmen, den Versorgungsausgleich vielleicht in ein Gesamtkonzept einbinden oder Einzelheiten steuern.
Wenn diese Grundlagen gelegt sind, stellt sich die Frage, wie die Entscheidungen bzw. Vereinbarungen umgesetzt werden.
Kommt es zu einer Übertragung von Anwartschaften und dabei zu einem Abzug von Ihrer Versorgung bzw. Ihrem Versorgungskonto, dann wird früher oder später eine Kürzung eintreten. Dies geschieht in der Regel dann, wenn Sie in den Ruhestand treten.
(Spätestens) Zu diesem Zeitpunkt ist dann zu prüfen, ob die Kürzung ganz oder teilweise abgewendet werden kann.
Das Gesetz sieht für verschiedene Konstellationen vor, dass die Kürzung ausgesetzt oder abgewendet wird.
Insbesondere können folgende Kostellationen beachtlich sein:




Um die Kürzung abzuwenden, sind Anträge erforderlich.
Bitte stellen Sie den Antrag ggf. vor dem Eintritt in den Ruhestand.


Familienrecht / Übersicht
Scheidungsrecht
nachehelicher Unterhalt
Einführung Vereinbarungen ohne Pensionärsprivileg Versorgungssysteme - Unterhaltsprivileg - § 33 Versausgleichsges - besondere Altersgrenze - § 35 Versausgleichsges - Tod des Berechtigten Spätere Abänderung §§ 51, 52 VersAusgleichsG §§ 225 ff. FamFG