Startseite ⁄ Beamtenrecht ⁄ Rückforderung von Bezügen (Übersicht)

Rückforderung von Bezügen (Gehalt, Versorgung, Zulagen usw.) im Beamtenrecht


Rechtsnormen: Besoldungsgesetze und Beamtenversorgungsgesetze

Gesetzestext Bund, Hamburg, Niedersachsen Verwaltungsvorschrift

Grundlegendes zur Rückforderung von Bezügen, Bezügebestandteilen und Versorgungsbezügen

Einleitung: Schadensersatzanspruch des Dienstherrn oder Bereicherungsrecht? Bereicherungsrecht als Ausgangspunkt Erfolgte die Zahlung an den Beamten ohne rechtlichen Grund? Rechtslage: noch einmal Hinweise zum Bereicherungsrecht Rechtslage: Wegfall der Bereicherung bei Unkenntnis des Beamten von Rechtsgrundmangel Unkenntnis des Beamten darf nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen Der Dienstherr muss eine "Billigkeitsentscheidung" treffen
Rückforderungsbescheid meist ohne Mitbestimmung des Personalrats möglich
Die Verjährung des bereicherungsrechtlichen Anspruchs des Dienstherrn Beginn der Verjährung erst bei Kenntnis der Behörde ... oder bei grob fahrlässiger Unkenntnis

Das Verfahren und seine Abwicklung (Anhörung, Bescheid, Widerspruch, Klage)

Wie entwickelt sich der Streit um die Rückforderung? Aufrechnung mit laufenden Bezügen des Beamten?

Die Bruttobeträge werden zurückgefordert

Es werden Bruttobezüge zurückgefordert. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bruttoprinzip Rückforderung von Brutto-Bezügen: VG Darmstadt 2006

Rechtsprechungsbeispiele

Rückforderung nach Entlassung des Beamten auf Probe: Bundesverwaltungsgericht Rückforderung nach Rücknahme der Ernennung: Bundesverwaltungsgericht Beispiel für Einrede der Entreicherung: Rechtsprechung des VG Hamburg Beispiel für Einrede der Entreicherung: Rechtsprechung des VG Hamburg Rückforderung von Anwärterbezügen Beispiel aus dem Arbeitsrecht: verlorener Kündigungsschutzprozess
Hamburg: Urteil VG vom 12.02.08 zur Ausgleichszulage Hamburg: Urteil OVG vom 10.12.09 und Bestätigung durch Bundesverwaltungsgericht Hamburg: Urteil OVG vom 09.05.11

Rechtsschutz, Kosten

Ein typisches Problem mit den Rechtsschutzversicherern


Die Problematik der Rückzahlung von Gehalt und sonstigen Bezügebestandteilen bearbeiten wir nun schon seit Jahrzehnten. Der Versuch, den Betroffenen die Rechtslage nahe zu bringen, führt in einer etwas unübersichtlichen Art und Weise nicht nur durch das Beamtenrecht, sondern auch durch Teile des Zivilrechts (Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).
Denn ob eine Gehaltsrückzahlung verlangt werden kann, entscheidet sich erst nach der Beantwortung mehrerer Fragen zu den Umständen der Überzahlung.

Sie mussten in Hamburg lange Zeit auf jeden Fall eher skeptisch sein, wenn Sie sich in den Streit um ein Rückforderungsbegehren Ihres Dienstherrn hinein begeben wollten. Die Rechtsprechung in Hamburg akzeptierte bei kaum einer Fallkonstellation die Einwendung, Sie seien entreichert, oder sonstige Mäkeleien.
Doch hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt korrigierend eingegriffen.
Zu beachten ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in dem Revisionsverfahren wegen der oben genannten Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 10.12.09, welche die Rechtsprechung in einem nicht unwichtigen Punkt zugunsten der Beamten verändert hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Meinung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts bestätigt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG 2 C 4.11 - vom 26.04.12).
Anschauen sollten Sie ggf. auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG 2 C 13.11 - vom 28.06.12, zu finden auf der Internetseite des Bundesverwaltungsgerichts, und das weil es einen Mangel aufzeigt, an dem viele Rückforderungsbescheide leiden: es fehlt an der erforderlichen Billigkeitsentscheidung.
Beamtenrecht / Übersicht Beamtengesetze

Gesetze / Verordnungen Gesetzestexte Verwaltungsvorschrift
Grundlagen Einleitung Ausgangspunkt: Bereicherung Zahlung ohne Rechtsgrund? Bereicherungsrecht Entreicherung OVG Berlin-Brandenburg nicht grob fahrlässig Billigkeitsentscheidung Verjährung - Beginn der Verjährung - Unkenntnis grob fahrlässig - Organisationsverschulden?
Verfahren Verfahren Aufrechnung? Mitbestimmung
Brutto oder netto? Bruttobezüge BVerfG VG Darmstadt
Gerichtsentscheidungen Bezüge nach Entlassung Rücknahme der Ernennung Beispiel: Entreicherung Beispiel: Entreicherung Anwärtersonderzuschläge FHH: Ausgleichszulage
Rechtsschutzproblem



Bitte respektieren Sie, dass wir telefonische Auskünfte nicht geben können.
Wir äußern uns auch sonst niemals verbindlich, ohne die Akten genau geprüft zu haben.
Alles andere ist nicht zu verantworten. Deshalb sind auch kurze Email-Anfragen nicht sinnvoll.


Sofern bereits Anwälte tätig sind, mischen wir uns mit Sicherheit nicht ein, sofern Ihr Anwalt nicht zuvor zustimmt.


Suchen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse mit Hilfe der Anwaltskammer oder des Anwaltvereins einen Anwalt / eine Anwältin in Ihrer Nähe und führen Sie ein persönliches Beratungsgespräch.