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 Bedeutung von Auswahlgesprächen für Beförderungsentscheidung


Es handelt sich hier um eine schon etwas ältere Entscheidung, die aber eine auch im Jahr 2013 immer noch häufig - und unseres Erachtens zu Recht - vertretene Meinung darstellt.


OVG Bremen, Beschluss vom 19.02.1999 - 2 B 11 / 99-,
abgedruckt in DöD 1999, 238 ff. (Leitsatz)



Werden in einem Beförderungsverfahren Vorstellungsgespräche durchgeführt, so ist der dort gewonnene Eindruck von begrenzter Aussagekraft und vermag das Bild über einen Bewerber regelmäßig nur abzurunden.
Bei sogenannten Hausbewerbern ist die Auswahlentscheidung primär auf der Grundlage der Erkenntnisse zu treffen, die der Dienstherr über diese Beamten im Verlaufe ihrer Dienstzeit gewonnen hat.



Beachten Sie bitte, dass es zur Frage des Vorrangs der Beurteilungen (gegenüber dem Ergebnis eines eventuellen Vorstellungsgesprächs) seit 2006 / 2007 eine sehr dezidierte Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts gibt. Diese Rechtsprechung entwickelte sich im Hinblick auf Auswahlverfahren der Polizei Hamburg und die dort verwandten "aktuellen Leistungsfeststellungen" (= Bedarfsbeurteilungen).



Werden die Ergebnisse von Auswahlgesprächen letztlich zum entscheidenden Faktor in einem Auswahlverfahren, so ist zu prüfen, ob die Art und Weise der Durchführung der Gespräche und ihre Protokollierung den Anforderungen der Rechtsprechung genügen.
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