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Risiken des Einspruchs gegen Strafbefehl

Risiken des Einspruchs gegen einen Strafbefehl

Der Einspruch gegen den Strafbefehl bringt Chancen, aber auch Risiken mit sich.

Wird ein Strafbefehl erlassen, so gehen Gericht und Staatsanwaltschaft nach Aktenlage von der Schuld des Betroffenen aus.

Ob ein Einspruch erfolgreich sein kann, muss deshalb selbstkritisch überlegt werden. Zumindest sollte man irgend etwas in der Hand haben, um die bisher von zwei Justizorganen vertretene Auffassung korrigieren zu können.
Dies gilt um so mehr, als der Richter, der den Strafbefehl unterschrieben hat, im Regelfall auch für das weitere Verfahren zuständig ist, also auch über den Einspruch entscheiden wird.
Ferner ist wichtig:

Das Verschlechterungsverbot gilt nach Einspruch gegen einen Strafbefehl nicht.

Wird nach einem Einspruch eine gerichtliche Hauptverhandlung durchgeführt, so kann die Strafe höher ausfallen als im Strafbefehl verfügt!

Zu bedenken sind daneben auch die Kosten einer Hauptverhandlung.

Und bisweilen stellt sich die Frage: wird es öffentliches Aufsehen geben?

Nehmen Sie den Rat Ihres Anwalts (auch) im Strafbefehlsverfahren ernst!

Die Entscheidung, ob Einspruch eingelegt werden soll, muss sich mit ihren Überlegungen auf die rechtliche Bewertung und auf die Beweislage beziehen. Man bewertet die Akten und versucht, den Gang und das Ergebnis einer Hauptverhandlung vorauszusehen. Das kann der erfahrene Anwalt nun einmal besser als der Mandant, der sich erstmals in einer solchen Lage befindet.

Auf die Überzeugung des Mandanten, er sei unschuldig und man könne ihm (deshalb) nichts nachweisen, kommt es nicht so sehr an wie auf eine nüchterne und fachkundige Gesamtschau über alle Sach- und Personalbeweise.
Der Verteidiger wird beraten, die Entscheidung liegt aber letztlich bei dem Mandanten.
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