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Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder: Rolle des Sozialamts


Wir werden in Fragen des Elternunterhalts nicht mehr tätig und
aktualisieren deshalb die Ausführungen zu diesem Thema seit 2016 nicht mehr.


Das Sozialamt gewährt den Eltern Leistungen

Wenn die betagten Eltern bedürftig sind oder wenn im Falle einer Heimeinweisung wegen Gebrechlichkeit die monatlichen Kosten weit über die Rente und die Leistungen der Pflegekasse hinausgehen, können staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden: Sozialhilfe.

Der Staat soll aber nur nachrangig einspringen. In erster Linie sind nach familienrechtlichen Grundsätzen eigentlich die eigenen Kinder verpflichtet, für den Lebensunterhalt der Eltern zu sorgen.
Soweit das Sozialamt Zahlungen an die Eltern / zugunsten der Eltern leistet, gehen eventuell bestehende Unterhaltsansprüche des Elternteils gegen die Kinder auf das Sozialamt über.
In § 94 SGB XII ist der Übergang von Unterhaltsansprüchen der leistungsberechtigten Person auf den Sozialhilfeträger abschließend geregelt.
Schauen Sie ins Gesetz, dann sehen Sie, wie unübersichtlich die Regelung ist:

▼ § 94 SGB XII einblenden


Die gesetzliche Vorschrift wird auch deshalb für ungereimt gehalten, weil in Absatz 2 die Unterhaltsverpflichtung von Eltern gegenüber ihren Kindern bzw. der entsprechende Anspruchsübergang für bestimmte Fälle auf sehr niedrige Beträge beschränkt wird.
Weshalb gibt es eine solche Beschränkung nicht für den Fall des Unterhaltsanspruchs der Eltern gegen ihre Kinder?


Nun macht der Träger der Sozialhilfe die (übergegangenen) Unterhaltsansprüche  gegen die Kinder geltend, teilt den Übergang der Ansprüche schriftlich mit und fordert Auskünfte über Einkommen und Vermögen.

Es stellen sich dann unterhaltsrechtliche und sozialrechtliche Fragen in Hülle und Fülle.
Der Unterhaltsanspruch der Eltern kann nach § 1611 BGB verwirkt sein (mangelnde Altersvorsorge als  sittliches Verschulden? Kontaktverweigerung und Beziehungslosigkeit als Verwirkungsgründe? frühere grobe Vernachlässigung der Unterhaltspflicht gegen über den Kindern?), was zumindest zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs führen kann.

Kommt es nicht zu einer Einigung, muss der Träger der Sozialhilfe letztlich - aus übergegangenem Recht - vor den Zivilgerichten auf Unterhalt klagen.

Beruhigen können wir Geschwister von Sozialhilfeempfängern: Geschwister sind einander nach dem Gesetz nicht zum Unterhalt verpflichtet. Sie schulden nichts. Es geht eben nur um Elternunterhalt, nicht um Geschwisterunterhalt.

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Unterhaltsverpflichtung Bedürftigkeit der Eltern Leistungsfähigkeit des Kindes Auskunftspflicht Vorgehen des Sozialamts Verwertung von Vermögen Rechtsprechung ... kein Kontakt zur Mutter erbrechtlicher Ausgleich Beihilfe vom Dienstherrn Beihilfe vom Dienstherrn 2