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Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Wird gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht Klage erhoben, so wird die Klage der anderen Prozesspartei zur Stellungnahme zugestellt, also Ihrem Arbeitgeber.
Vom Gericht wird eine erste Verhandlung anberaumt, die sogenannte Güteverhandlung.
Meistens legt der Arbeitgeber - als Beklagter - seine Auffassung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung dem Gericht noch vorher schriftlich dar. Sie erhalten eine Abschrift des Schriftsatzes.


Am Tag der Güteverhandlung wird von dem Arbeitsgericht (meistens) noch nichts endgültig entschieden. Es soll zunächst geklärt werden, ob es möglich erscheint, den Streit gütlich zu beenden.
Finden die Parteien im Gütetermin nicht zu einer einvernehmlichen Einigung, so wird eine streitige Verhandlung anberaumt, zu der eventuell auch Zeugen geladen werden. Die streitige Verhandlung findet meistens erst einige Wochen nach dem Gütetermin statt.
Weitere Verhandlungstermine können folgen, alles dauert sicher einige Monate.


Danach ergeht dann ggf. das Urteil des Arbeitsgerichts, gegen das Berufung eingelegt werden kann.




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